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Corbach, den 25ten Mai 1868
An
den Bürgermeister zu O. Ense
Binnen 4 Tagen ist darüber pflichtgemäßer Bericht hierunter anher einzusenden:
ob der im Bergischen sich aufhaltende Schneidergesell Fr. Hartwig von O Ense hier schon wegen begangener Verbrechen oder Vergehen bestraft worden ist oder sich in Untersuchung befindet.
Ein Leumundszeugnis ist diesem Bericht beizufügen.
Der Kreisrath
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